Kosmetik
Allergene Duftstoffe
Die deklarationspflichtigen Duftstoffe, die ab einem Schwellenwert im INCI gesondert anzugeben sind.
Bestimmte parfümierende Stoffe gelten als kontaktallergene Duftstoffe und müssen namentlich im Inhaltsstoffverzeichnis genannt werden, sobald sie eine Konzentration von 0,001 % in verbleibenden bzw. 0,01 % in abzuspülenden Produkten überschreiten. Die Zahl der listungspflichtigen Stoffe wurde durch die Omnibus-VO 2023/1545 deutlich erweitert mit gestaffelten Übergangsfristen. Häufiger Fehler ist die Angabe „Parfum" allein, ohne die einzeln auszuweisenden Duftallergene zu nennen.
Beispiel
Enthält ein Parfum den Duftstoff Linalool über dem Schwellenwert, genügt nicht die Angabe „Parfum" allein — „Linalool" muss zusätzlich namentlich im Inhaltsstoffverzeichnis erscheinen. Bei einer Bodylotion (leave-on) gilt die Schwelle 0,001 %, bei einem Duschgel (rinse-off) 0,01 %.
Rechtsgrundlage
VO (EG) Nr. 1223/2009, Anhang III i. V. m. VO (EU) 2023/1545
Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.