Kosmetik

Allergene Duftstoffe

Die deklarationspflichtigen Duftstoffe, die ab einem Schwellenwert im INCI gesondert anzugeben sind.

Bestimmte parfümierende Stoffe gelten als kontaktallergene Duftstoffe und müssen namentlich im Inhaltsstoffverzeichnis genannt werden, sobald sie eine Konzentration von 0,001 % in verbleibenden bzw. 0,01 % in abzuspülenden Produkten überschreiten. Die Zahl der listungspflichtigen Stoffe wurde durch die Omnibus-VO 2023/1545 deutlich erweitert mit gestaffelten Übergangsfristen. Häufiger Fehler ist die Angabe „Parfum" allein, ohne die einzeln auszuweisenden Duftallergene zu nennen.

Beispiel

Enthält ein Parfum den Duftstoff Linalool über dem Schwellenwert, genügt nicht die Angabe „Parfum" allein — „Linalool" muss zusätzlich namentlich im Inhaltsstoffverzeichnis erscheinen. Bei einer Bodylotion (leave-on) gilt die Schwelle 0,001 %, bei einem Duschgel (rinse-off) 0,01 %.

Rechtsgrundlage

VO (EG) Nr. 1223/2009, Anhang III i. V. m. VO (EU) 2023/1545

Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.

Häufige Fragen zu Allergene Duftstoffe

  • Ab welcher Konzentration sind Duftallergene anzugeben?

    Deklarationspflichtige Duftstoffe müssen namentlich genannt werden, sobald sie 0,001 % in verbleibenden (leave-on) bzw. 0,01 % in abzuspülenden (rinse-off) Produkten überschreiten. Unterhalb dieser Schwellen genügt die Sammelangabe „Parfum".

  • Wie viele Duftallergene müssen deklariert werden?

    Die Zahl der einzeln auszuweisenden Duftstoffe wurde durch die Omnibus-Verordnung (EU) 2023/1545 deutlich erweitert und mit gestaffelten Übergangsfristen versehen. Die genaue, jeweils aktuelle Liste steht in Anhang III der Kosmetikverordnung.

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