Kosmetik
INCI
International Nomenclature of Cosmetic Ingredients
Die einheitliche internationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients).
Die Bestandteile eines Kosmetikprodukts sind in INCI-Nomenklatur in absteigender Einsatzmenge zu listen; Stoffe mit einem Anteil unter 1 % dürfen in beliebiger Reihenfolge am Ende stehen. Farbstoffe werden über CI-Nummern, parfümierende Stoffe über „Parfum"/„Aroma" und deklarationspflichtige Duftallergene namentlich angegeben. Häufige Fehler sind eine falsche Reihenfolge, deutsche statt INCI-Namen oder das Weglassen einzelner Duftallergene.
Beispiel
Eine Creme listet etwa „Aqua, Glycerin, Cetearyl Alcohol, Parfum, Citronellol, CI 77891" — Wasser zuerst, weil mengenmäßig am größten. Stoffe unter 1 % wie das Duftallergen Citronellol dürfen in beliebiger Reihenfolge am Ende stehen, der Farbstoff wird über die CI-Nummer angegeben.
Rechtsgrundlage
VO (EG) Nr. 1223/2009, Art. 19 Abs. 1 lit. g
Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.