Kosmetik

Kosmetik-Kennzeichnung prüfen

Die EU-Kosmetikverordnung (VO 1223/2009) regelt Pflichtangaben, INCI-Deklaration und zulässige Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel — von der verantwortlichen Person bis zum PAO-Symbol.

Schnellchecker prüft Ihr Kosmetik-Artwork gegen diese Vorgaben, inklusive verbotener Stoffe (Annex II/III) und der Konsistenz zwischen Schauseiten-Claim und INCI — mit Quellenangabe je Befund.

Die wichtigsten Pflichten im Überblick

Pflichtangaben nach Art. 19

Die EU-Kosmetikverordnung (VO 1223/2009) verlangt unter anderem Name und Anschrift der verantwortlichen Person, Nennfüllmenge, Mindesthaltbarkeit oder PAO-Symbol, besondere Vorsichtsmaßnahmen, die Chargennummer, den Verwendungszweck und die Liste der Bestandteile (INCI). Die Angaben müssen dauerhaft, gut lesbar und sichtbar sein.

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INCI-Inhaltsstoffliste

Die Bestandteile werden in INCI-Nomenklatur und in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils angegeben; Bestandteile unter 1 % dürfen in beliebiger Reihenfolge nach den übrigen stehen. Farbstoffe werden mit CI-Nummer geführt, deklarationspflichtige Duftstoff-Allergene namentlich genannt.

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Verbotene & beschränkte Stoffe

Anhang II der Kosmetik-VO listet verbotene Stoffe, Anhang III nur beschränkt zulässige (mit Höchstkonzentration, Anwendungsbedingungen und Warnhinweisen). Ein enthaltener Anhang-II-Stoff oder das Überschreiten einer Anhang-III-Grenze ist ein kritischer Befund.

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PAO & Haltbarkeit

Produkte mit einer Haltbarkeit über 30 Monaten tragen das offene-Tiegel-Symbol (Period After Opening) mit Monatsangabe; kürzer haltbare Produkte benötigen ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Fehlt die passende Angabe, ist die Kennzeichnung unvollständig.

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Verantwortliche Person

Jedes kosmetische Mittel braucht eine in der EU ansässige verantwortliche Person, deren Name und Anschrift auf der Verpackung stehen. Sie stellt die Konformität sicher und hält die Produktinformationsdatei (PIF) bereit.

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Allergene Duftstoffe & Claims

Deklarationspflichtige Duftstoff-Allergene müssen ab einem Schwellenwert (0,001 % bei leave-on, 0,01 % bei rinse-off) im INCI namentlich genannt werden. Werbeaussagen wie „natürlich", „hypoallergen" oder biozide Auslobungen unterliegen den Common Criteria (VO 655/2013) und müssen belegbar sein.

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Häufige Kennzeichnungsfehler

  • Widerspruch zwischen Schauseiten-Claim und INCI-Liste (z. B. „ohne Konservierungsstoffe" trotz Konservierer).
  • PAO-Symbol oder Mindesthaltbarkeit fehlt.
  • Enthaltener Anhang-II-Stoff oder überschrittene Anhang-III-Grenze.
  • Verantwortliche Person bzw. EU-Adresse fehlt.
  • Unzulässige Claims („natürlich", „hypoallergen") ohne Beleg oder biozide Auslobung.
  • Duftstoff-Allergene nicht im INCI deklariert.

Was Schnellchecker bei Kosmetik prüft

  • Pflichtangaben nach Art. 19 VO 1223/2009
  • INCI-Liste: Vollständigkeit & Reihenfolge
  • Verbotene Stoffe (Annex II) & Beschränkungen (Annex III)
  • PAO / Mindesthaltbarkeit & Chargennummer
  • Verantwortliche Person & EU-Adresse
  • Claims: „natürlich", „hypoallergen", biozide Auslobung

Häufige Fragen

  • Welche Pflichtangaben verlangt die Kosmetik-Verordnung?

    Nach Art. 19 der VO 1223/2009 unter anderem die verantwortliche Person mit Anschrift, Nennfüllmenge, Mindesthaltbarkeit oder PAO, Vorsichtsmaßnahmen, Chargennummer, Verwendungszweck und die INCI-Liste der Bestandteile.

  • Wie wird die INCI-Liste sortiert?

    Die Bestandteile stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils in INCI-Nomenklatur. Bestandteile mit einem Anteil unter 1 % dürfen in beliebiger Reihenfolge nach den übrigen aufgeführt werden.

  • Was bedeutet das offene-Tiegel-Symbol (PAO)?

    Das PAO-Symbol (Period After Opening) zeigt mit einer Monatsangabe, wie lange ein Produkt nach dem Öffnen verwendet werden kann. Es ist für Produkte mit einer Haltbarkeit über 30 Monaten vorgesehen.

  • Darf ich „natürlich" oder „hypoallergen" auf Kosmetik schreiben?

    Solche Aussagen sind nur zulässig, wenn sie den Common Criteria der VO 655/2013 entsprechen und belegbar sind. Pauschale oder irreführende Auslobungen sowie Heilversprechen sind unzulässig.

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