Pflichtangaben nach Art. 19
Die EU-Kosmetikverordnung (VO 1223/2009) verlangt unter anderem Name und Anschrift der verantwortlichen Person, Nennfüllmenge, Mindesthaltbarkeit oder PAO-Symbol, besondere Vorsichtsmaßnahmen, die Chargennummer, den Verwendungszweck und die Liste der Bestandteile (INCI). Die Angaben müssen dauerhaft, gut lesbar und sichtbar sein.
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