Lebensmittel
Allergen
Einer der 14 EU-pflichtigen Stoffe, der in der Zutatenliste hervorgehoben gekennzeichnet werden muss.
Die 14 Hauptallergene (u. a. glutenhaltiges Getreide, Milch, Ei, Soja, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf) sind im Zutatenverzeichnis durch Schriftart, -stil oder Hintergrund deutlich hervorzuheben. Auch bei loser Ware besteht Informationspflicht. Häufige Fehler sind eine fehlende Hervorhebung, das Vergessen abgeleiteter Zutaten (etwa Molke als Milchallergen) oder die unzulässige Behandlung von „Spuren von"-Hinweisen als Ersatz für die Pflichtkennzeichnung.
Beispiel
In der Zutatenliste „Weizenmehl, Zucker, Butter, Haselnüsse" sind die allergenen Bestandteile hervorzuheben, etwa als „WEIZENmehl, Zucker, BUTTER, HASELNÜSSE" durch Fettdruck oder Großschreibung. Wird die Hervorhebung vergessen oder bei einer abgeleiteten Zutat wie Molke der Milchbezug nicht kenntlich gemacht, liegt ein Verstoß vor.
Rechtsgrundlage
VO (EU) Nr. 1169/2011, Art. 9 & 21 i. V. m. Anhang II
Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.