Kosmetik
CI-Nummer
Colour Index
Die internationale Colour-Index-Nummer zur Kennzeichnung von Farbstoffen in Kosmetik.
Kosmetische Farbstoffe werden im INCI über ihre fünfstellige CI-Nummer (z. B. CI 77891 für Titandioxid) angegeben; nur in Anhang IV gelistete Farbstoffe sind unter den dort genannten Bedingungen zulässig. Bei dekorativer Kosmetik mit mehreren Farbvarianten ist die Auflistung aller verwendeten CI-Nummern mit dem Zusatz „kann enthalten / +/-" zulässig. Häufiger Fehler ist die Verwendung eines nicht in Anhang IV zugelassenen Farbstoffs oder die Nichteinhaltung der dortigen Anwendungsbeschränkungen.
Beispiel
In einer Sonnencreme erscheint das Weißpigment als „CI 77891" (Titandioxid). Eine Lippenstift-Serie mit mehreren Farbtönen darf am Listenende alle möglichen Farbstoffe mit dem Zusatz „[+/- CI 77491, CI 77492, …]" angeben.
Rechtsgrundlage
VO (EG) Nr. 1223/2009, Anhang IV
Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.