Lebensmittel · How-to · 8 Min. Lesezeit

Schriftgröße am Lebensmitteletikett: die 1,2-mm-Regel richtig anwenden

Stand: 2. September 2026

Erstveröffentlicht: 1. September 2026 · Schnellchecker-Redaktion · für Produktentwicklung

Inhalt

Kurz gesagt

Pflichtangaben auf Lebensmitteln brauchen eine x-Höhe von mindestens 1,2 mm, gemessen am kleinen x, nicht am Schriftgrad in Punkt (Art. 13 LMIV). Ist die größte Oberfläche der Verpackung kleiner als 80 cm², genügen 0,9 mm. Ob Ihre Schrift reicht, hängt von der Schriftart ab: Arial braucht für 1,2 mm rund 6,6 pt, Times New Roman 7,7 pt.

Warum „8 pt reicht schon" ein teurer Irrtum ist

Die Schriftgröße gehört zu den Angaben, die die Lebensmittelüberwachung mit dem Lineal prüfen kann. Trotzdem wird sie im Artwork-Prozess regelmäßig falsch angesetzt, und zwar aus einem einzigen Grund: Die LMIV misst nicht in Punkt, sondern in Millimetern am kleinen x. Zwei Schriften im selben Schriftgrad können deshalb einmal zulässig und einmal zu klein sein.

Dieser Leitfaden führt in vier Schritten von der Verpackung zur richtigen Schrifteinstellung.

Was Sie brauchen

Drei Dinge genügen: die Außenmaße Ihrer Verpackung (bei Dosen und Flaschen Höhe und Durchmesser), das finale Artwork im Endformat und die Angabe, welche Schriftarten und Schnitte für die Pflichttexte im Einsatz sind. Liegt das Artwork noch nicht vor, können Sie die Schwelle trotzdem schon bestimmen und als Vorgabe an die Gestaltung mitgeben.

Schritt 1: Bestimmen Sie die größte Oberfläche Ihrer Verpackung

Welche Mindest-x-Höhe gilt, entscheidet sich an der größten Oberfläche der Verpackung, nicht an der Größe des Etiketts.

Bei rechteckigen Verpackungen ist das die größte Seite: Höhe mal Breite. Ein Flowpack von 15 × 5 cm hat eine größte Oberfläche von 75 cm².

Bei Dosen, Flaschen und Gläsern ist die Sache weniger offensichtlich. Die Kommissions-Bekanntmachung 2018/C 196/01 rechnet hier pragmatisch: 40 % des Produkts aus Höhe und Umfang, ohne Deckel, Boden und Falze (Abschnitt 2.3.1, nach OIML-Empfehlung R79).

Ein Beispiel: Eine Konservendose mit 11 cm Höhe und 7,5 cm Durchmesser hat einen Umfang von rund 23,6 cm. Die größte Oberfläche beträgt damit 0,4 × 11 × 23,6 ≈ 104 cm². Die Dose liegt über 80 cm², es gelten 1,2 mm.

Typischer Fehler

Gemessen wird die Verpackungsoberfläche, nicht das Etikett. Ein kleines Etikett auf einer großen Flasche befreit nicht von der 1,2-mm-Vorgabe.

Schritt 2: Lesen Sie die geforderte Mindest-x-Höhe ab

Ab 80 cm² größter Oberfläche gelten 1,2 mm (Art. 13 Abs. 2 LMIV). Darunter genügen 0,9 mm (Art. 13 Abs. 3). Ein Gewürzglas mit 6 cm Höhe und 4 cm Durchmesser kommt auf rund 30 cm² und darf die Pflichtangaben in 0,9 mm setzen.

Zwei weitere Schwellen betreffen nicht die Schriftgröße, sondern den Umfang der Pflichtangaben: Unter 25 cm² entfällt die verpflichtende Nährwertdeklaration (Anhang V Nr. 18). Unter 10 cm² bleiben nur Bezeichnung, Allergene, Nettofüllmenge und Mindesthaltbarkeits- beziehungsweise Verbrauchsdatum verpflichtend auf der Packung; das Zutatenverzeichnis ist auf anderem Weg bereitzustellen (Art. 16 Abs. 2).

Schriftgrößen-Rechner

Größte Oberfläche Ihrer Verpackung eingeben — der Rechner zeigt die geforderte Mindest-x-Höhe der Pflichtangaben.

Rechtsgrundlage: Art. 13 Abs. 2 und 3 VO (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV). Maßgeblich ist die x-Höhe nach Anhang IV — nicht die Schriftgröße in Punkt.

Als Richtwerte: Ab 80 cm² größter Oberfläche brauchen Pflichtangaben eine x-Höhe von mindestens 1,2 mm, darunter mindestens 0,9 mm (Art. 13 Abs. 2 und 3 LMIV). Die größte Oberfläche ist bei rechteckigen Verpackungen Höhe mal Breite der größten Seite, bei zylindrischen 40 % aus Höhe mal Umfang.

Bis hierhin

Größte Oberfläche der Verpackung bestimmen, nicht die des Etiketts. Ab 80 cm² gelten 1,2 mm x-Höhe, darunter 0,9 mm. Bei Dosen und Flaschen rechnet sich die Fläche als 40 % aus Höhe mal Umfang.

Schritt 3: Übersetzen Sie die x-Höhe in einen Schriftgrad

Die x-Höhe ist die Höhe der Kleinbuchstaben ohne Ober- und Unterlängen, also die Höhe eines kleinen x (Anhang IV LMIV). Der Schriftgrad in Punkt beschreibt dagegen den gesamten Kegel der Schrift. Wie viel davon auf das kleine x entfällt, legt jede Schriftart selbst fest.

Definition der x-HöheDas Wort Saftglas mit eingezeichneten Schriftlinien: Die x-Höhe ist der Abstand zwischen Grundlinie und Mittellinie, gemessen an Kleinbuchstaben ohne Ober- und Unterlängen. Versalhöhe, Oberlängen und Unterlängen zählen nicht mit.SaftglasVersalhöhe (S)Oberlänge (f, l)MittellinieGrundlinieUnterlänge (g)x-Höhe ≥ 1,2 mm
Gemessen wird nur der mittlere Bereich der Kleinbuchstaben (Anhang IV LMIV). Ober- und Unterlängen zählen nicht zur x-Höhe.

Die x-Höhe ist der Abstand zwischen Grundlinie und Mittellinie der Schrift, gemessen an Kleinbuchstaben wie a oder x. Oberlängen (f, l), Versalhöhe (S) und Unterlängen (g) zählen nicht mit (Anhang IV LMIV).

Aus den Font-Metriken lässt sich der nötige Schriftgrad exakt berechnen: benötigte Punktgröße = x-Höhe geteilt durch (x-Höhen-Anteil der Schrift × 0,3528 mm pro Punkt). Für vier verbreitete Schriften ergibt das, konservativ aufgerundet:

Schriftartx-Höhen-Anteilmind. für 1,2 mmmind. für 0,9 mm
Verdana0,5456,3 pt4,7 pt
Helvetica0,5236,6 pt4,9 pt
Arial0,5196,6 pt5,0 pt
Times New Roman0,4477,7 pt5,8 pt

Die Tabelle zeigt das Kernproblem: Wer von Arial auf Times New Roman umstellt und den Schriftgrad beibehält, rutscht von zulässig auf zu klein. Die Werte sind Richtwerte aus den Standard-Metriken der jeweiligen Schrift; einzelne Versionen weichen ab.

Prüfen Sie den Wert außerdem je Schriftschnitt. Innerhalb einer Familie ist die x-Höhe zwischen Regular, Bold und Condensed zwar häufig identisch, garantiert ist das nicht. Für Ihre Hausschrift lohnt eine einmalige eigene Messung: kleines x in bekannter Punktgröße setzen, Höhe messen, Anteil ausrechnen. Danach haben Sie den Umrechnungsfaktor, der wirklich für Ihre Schrift gilt.

Typischer Fehler

Eine Hausschrift-Vorgabe wie „Pflichttexte immer 7 pt" ist keine Compliance-Regel. Sie stimmt für manche Schriften und verfehlt andere. Maßgeblich ist ausschließlich die gemessene x-Höhe in Millimetern.

Schritt 4: Messen Sie im Artwork, nicht im Gefühl

Verlassen Sie sich nicht auf die Punktangabe im Layoutprogramm, sondern messen Sie nach: Ziehen Sie im finalen Dokument eine Hilfslinie an Grundlinie und Mittellinie eines kleinen x im Pflichttext und lesen Sie den Abstand in Millimetern ab. Das dauert eine Minute und ersetzt jede Umrechnungstabelle.

Die größte Falle dabei ist die Skalierung. Wird ein freigegebenes Artwork später auf ein kleineres Format gebracht, etwa für eine zweite Packungsgröße, schrumpft die x-Höhe mit.

Eine Angabe, die bei 100 % zulässig war, kann im skalierten Druck-PDF darunter liegen. Messen Sie deshalb immer im Endformat, unmittelbar vor der Druckfreigabe.

Manuell messen oder automatisiert prüfen?

Für ein einzelnes Etikett reicht der manuelle Weg aus diesem Leitfaden völlig. Aufwendig wird er, sobald Versionen dazukommen: drei Sprachfassungen, zwei Packungsgrößen, ein Relaunch. Jede Änderung heißt dann wieder Hilfslinien ziehen, für jede Pflichtangabe einzeln.

Manuell messen oder automatisiert prüfenZwei Ansichten desselben Etiketts. Links das manuelle Messen: eine einzelne Textzeile mit Hilfslinien und Messwert. Rechts die automatisierte Prüfung: das Etikett trägt nummerierte Befund-Pins mit Messwert und Einordnung.MANUELL1,1?Hilfslinie je Angabe, je Version, nach jeder Änderung neuMIT SCHNELLCHECKER10,9 mm gemessenBefund mit Fundstelle, Messwert und Rechtsgrundlage
Dieselbe Druckdatei, zwei Wege: Hilfslinien Zeile für Zeile oder Befunde direkt am Etikett, als Ersteinschätzung vor der Druckfreigabe.

Der Unterschied an derselben Druckdatei: Manuell wird jede Pflichtangabe einzeln mit Hilfslinien vermessen, je Version und nach jeder Änderung erneut. Die automatisierte Prüfung misst die x-Höhen im Druck-PDF und liefert Befunde mit Fundstelle am Etikett, Messwert und Rechtsgrundlage.

Automatisiert mit Schnellchecker

Ein Rechenbeispiel: Ein Artwork mit rund 40 Pflichttext-Zeilen in drei Sprachfassungen bedeutet manuell weit über hundert Einzelmessungen, nach jeder Korrekturschleife erneut. Schnellchecker prüft dieselbe Datei in wenigen Minuten als Ersteinschätzung, die Schriftgröße zusammen mit den übrigen Pflichtangaben, und zeigt je Befund, wo am Etikett er sitzt und auf welche Vorschrift er sich stützt. Was die Prüfung für Lebensmittel-Etiketten im Einzelnen abdeckt, steht auf der Produktseite.

Rechtsgrundlage im Detail

Art. 13 Abs. 1 LMIV verlangt, dass verpflichtende Informationen an gut sichtbarer Stelle, deutlich und gut lesbar sowie gegebenenfalls dauerhaft angebracht sind. Sie dürfen nicht durch andere Angaben, Bildzeichen oder sonstiges Material verdeckt, undeutlich gemacht oder getrennt werden.

Abs. 2 schreibt für Verpackungen die Schriftgröße mit einer x-Höhe gemäß Anhang IV von mindestens 1,2 mm vor. Abs. 3 senkt die Schwelle auf 0,9 mm, wenn die größte Oberfläche der Verpackung weniger als 80 cm² beträgt. Anhang IV definiert die x-Höhe grafisch als Abstand zwischen Grundlinie und Mittellinie der Schrift.

Die Bestimmung der größten Oberfläche behandelt die Kommissions-Bekanntmachung 2018/C 196/01: bei rechteckigen Verpackungen die größte Seite, bei zylindrischen Formen pragmatisch 40 % aus Höhe mal Umfang ohne Deckel, Boden und Falze (Abschnitt 2.3.1). Für Ziffern und Großbuchstaben knüpft Abschnitt 2.3.2 die Mindestgröße an die x-Höhe der verwendeten Schrift.

Vorgaben zu Schriftart, Farbe oder Kontrast enthält die LMIV nicht. Art. 13 Abs. 4 ermächtigt die Kommission zu Detailregeln zur Lesbarkeit, von denen für die Schriftgestaltung bislang kein Gebrauch gemacht wurde.

Die Flächen-Schwellen mit Wirkung auf den Angabenumfang: Anhang V Nr. 18 befreit Lebensmittel in Verpackungen, deren größte Oberfläche weniger als 25 cm² beträgt, von der verpflichtenden Nährwertdeklaration. Art. 16 Abs. 2 reduziert unter 10 cm² die Packungs-Pflichtangaben auf Bezeichnung, Allergene, Nettofüllmenge und Datum; das Zutatenverzeichnis ist auf andere Weise bereitzustellen oder auf Wunsch verfügbar zu machen.

Für Deutschland und Österreich gilt die Verordnung als EU-Recht unmittelbar, ohne Öffnungsklausel für abweichende nationale Schriftgrößen: Die Schwellenwerte von 1,2 mm und 0,9 mm sind in beiden Ländern dieselben.

Die häufigsten Fehler im Überblick

Vor der Druckfreigabe lohnt ein letzter Durchgang entlang dieser Punkte:

  • Schriftgrad mit x-Höhe verwechselt: 7 pt sind je nach Schrift zulässig oder zu klein
  • Etikettfläche statt Verpackungsoberfläche gemessen
  • Bei Dosen und Flaschen die 40-%-Regel für die größte Oberfläche übersehen
  • Artwork nach der Freigabe skaliert, ohne die x-Höhe neu zu messen
  • Pflichtangaben auf unruhigem Hintergrund oder mit zu wenig Kontrast gesetzt, obwohl die Größe stimmt (Art. 13 Abs. 1 verlangt deutliche Lesbarkeit)

Der nächste Schritt

Rechnen Sie Ihre aktuelle Verpackung einmal durch: größte Oberfläche bestimmen, Schwelle ablesen, kleines x im Artwork messen. Wenn Sie dabei auf Werte knapp an der Grenze stoßen, prüfen Sie zuerst die vollständigen Pflichtangaben auf einen Blick, denn zu kleine Schrift trifft selten nur eine einzelne Angabe. Wie Sie Allergene innerhalb des Zutatenverzeichnisses zusätzlich hervorheben, zeigt der Leitfaden zur Allergenkennzeichnung.

Quellen

Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Information — keine Rechtsberatung im Einzelfall und kein Gutachten. Für verbindliche Aussagen zu Ihrem Produkt ziehen Sie eine fachkundige Prüfung heran.

Häufige Fragen

  • Gilt die 1,2-mm-Vorgabe auch für freiwillige Angaben wie Slogans oder Zubereitungstipps?

    Nein. Die Mindest-x-Höhe gilt für die Pflichtangaben nach Art. 9 Abs. 1 LMIV. Freiwillige Angaben dürfen allerdings nicht so viel Fläche beanspruchen, dass für die Pflichtangaben zu wenig Platz bleibt (Art. 37 LMIV).

  • Schreibt die LMIV eine bestimmte Schriftart oder Schriftfarbe vor?

    Nein. Vorgeschrieben ist nur die deutliche Lesbarkeit nach Art. 13 Abs. 1 LMIV. In der Praxis entscheidet vor allem der Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund, ob eine Angabe als lesbar durchgeht.

  • Wie wird die Mindestgröße bei Ziffern und Großbuchstaben gemessen?

    Die Kommissions-Bekanntmachung 2018/C 196/01 knüpft die Mindestgröße auch bei Ziffern und Versalien an die x-Höhe der verwendeten Schrift (Abschnitt 2.3.2). Ziffern und Großbuchstaben fallen dadurch automatisch größer aus als 1,2 mm, weil sie über die Mittellinie hinausragen.

  • MHD und Losnummer werden erst beim Abfüllen aufgedruckt. Gilt die Vorgabe trotzdem?

    Ja. Auch der spätere Aufdruck muss die Mindest-x-Höhe einhalten. Planen Sie den Platzhalter im Artwork deshalb groß genug für das tatsächliche Druckwerk ein und stimmen Sie die Einstellung mit der Abfüllung ab.

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