Lebensmittel
LMIV
Lebensmittelinformationsverordnung
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (VO 1169/2011) regelt, welche Informationen verpflichtend auf Lebensmittelverpackungen stehen müssen.
Die LMIV bündelt die Pflichtangaben für vorverpackte Lebensmittel: Bezeichnung, Zutatenverzeichnis, Allergene, Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, Nährwerttabelle, Hersteller- bzw. Verantwortlichenangabe und Ursprung. Sie schreibt zudem eine Mindestschriftgröße (x-Höhe ab 1,2 mm bzw. 0,9 mm bei kleinen Packungen) und gut lesbare Darstellung vor. Typische Fehler sind fehlende oder nicht hervorgehobene Allergene, zu kleine Schrift und ein unvollständiges Sichtfeld der Hauptangaben.
Beispiel
Auf einer Tafel Schokolade müssen Bezeichnung, Zutatenverzeichnis mit hervorgehobenen Allergenen, Nettofüllmenge, MHD, Nährwerttabelle und der Name des Lebensmittelunternehmers vorhanden sein. Fehlt etwa die Nährwerttabelle oder ist die Schrift kleiner als die x-Höhe von 1,2 mm, liegt ein LMIV-Verstoß vor.
Rechtsgrundlage
VO (EU) Nr. 1169/2011
Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.