Lebensmittel

Zutatenverzeichnis

Die nach absteigendem Gewichtsanteil sortierte Liste aller Zutaten eines Lebensmittels.

Alle Zutaten sind in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verarbeitung aufzuführen, eingeleitet durch ein passendes Wort wie „Zutaten". Zusatzstoffe werden mit Klassenname und Bezeichnung oder E-Nummer genannt, zusammengesetzte Zutaten ggf. mit Unterzutaten. Allergene sind hervorzuheben. Häufige Fehler: falsche Reihenfolge, fehlende Unterzutaten zusammengesetzter Zutaten oder ein nicht erkennbarer Klassenname bei Zusatzstoffen.

Beispiel

Bei einem Schokoriegel beginnt die Liste mit der mengenmäßig größten Zutat, etwa „Zutaten: Zucker, Kakaobutter, Vollmilchpulver, …". Eine zusammengesetzte Zutat wie „Keks" ist mit ihren Unterzutaten in Klammern aufzuschlüsseln, und Allergene werden hervorgehoben.

Rechtsgrundlage

VO (EU) Nr. 1169/2011, Art. 18 ff. & Anhang VII

Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.

Häufige Fragen zu Zutatenverzeichnis

  • In welcher Reihenfolge stehen die Zutaten?

    Die Zutaten werden in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung aufgeführt. Die zuerst genannte Zutat ist also mengenmäßig die größte.

  • Müssen Zusatzstoffe im Zutatenverzeichnis genannt werden?

    Ja, Zusatzstoffe werden mit ihrem Klassenname (z. B. Farbstoff, Konservierungsstoff) zusammen mit der spezifischen Bezeichnung oder der E-Nummer angegeben. So ist erkennbar, welche Funktion der Stoff im Produkt erfüllt.

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