Lebensmittel

Brennwert

Der Energiegehalt eines Lebensmittels, angegeben in kJ und kcal.

Der Brennwert ist immer zuerst in Kilojoule (kJ) und dann in Kilokalorien (kcal) anzugeben, bezogen auf 100 g bzw. 100 ml. Er wird aus den Umrechnungsfaktoren der Nährstoffe berechnet (z. B. 17 kJ/g Kohlenhydrate, 37 kJ/g Fett). Häufiger Fehler ist das Weglassen einer der beiden Einheiten oder eine fehlerhafte Berechnung, die nicht zu den deklarierten Nährstoffmengen passt.

Beispiel

Ein Keks mit 60 g Kohlenhydraten, 25 g Fett und 7 g Eiweiß je 100 g hat einen Brennwert von rund 1925 kJ, was etwa 460 kcal entspricht. Die Angabe muss „1925 kJ / 460 kcal" lauten; das Weglassen der kcal-Angabe wäre ein Fehler.

Rechtsgrundlage

VO (EU) Nr. 1169/2011, Anhang XIV & XV

Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.

Häufige Fragen zu Brennwert

  • Warum stehen kJ und kcal beide auf der Verpackung?

    Die LMIV verlangt die Angabe in Kilojoule (kJ) und Kilokalorien (kcal), wobei kJ die rechtlich primäre SI-Einheit ist. Beide werden je 100 g oder 100 ml angegeben, optional zusätzlich je Portion.

  • Wie wird der Brennwert berechnet?

    Der Brennwert ergibt sich aus festen Umrechnungsfaktoren je Nährstoff, etwa 17 kJ/g für Kohlenhydrate und Eiweiß, 37 kJ/g für Fett und 29 kJ/g für Alkohol. Die Summe muss zu den deklarierten Nährstoffmengen passen.

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