Lebensmittel
Brennwert
Der Energiegehalt eines Lebensmittels, angegeben in kJ und kcal.
Der Brennwert ist immer zuerst in Kilojoule (kJ) und dann in Kilokalorien (kcal) anzugeben, bezogen auf 100 g bzw. 100 ml. Er wird aus den Umrechnungsfaktoren der Nährstoffe berechnet (z. B. 17 kJ/g Kohlenhydrate, 37 kJ/g Fett). Häufiger Fehler ist das Weglassen einer der beiden Einheiten oder eine fehlerhafte Berechnung, die nicht zu den deklarierten Nährstoffmengen passt.
Beispiel
Ein Keks mit 60 g Kohlenhydraten, 25 g Fett und 7 g Eiweiß je 100 g hat einen Brennwert von rund 1925 kJ, was etwa 460 kcal entspricht. Die Angabe muss „1925 kJ / 460 kcal" lauten; das Weglassen der kcal-Angabe wäre ein Fehler.
Rechtsgrundlage
VO (EU) Nr. 1169/2011, Anhang XIV & XV
Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.