Lebensmittel

Nährwerttabelle

Die verpflichtende Tabelle mit Energie und Nährstoffen (Big 7) nach Anhang XV der LMIV, meist je 100 g/ml.

Die Nährwertdeklaration umfasst verpflichtend Brennwert sowie Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz, angegeben je 100 g oder 100 ml und in der vorgeschriebenen Reihenfolge. Zusätzliche Angaben je Portion sind freiwillig möglich. Typische Fehler sind eine abweichende Reihenfolge, das Verwechseln von „Salz" und „Natrium" oder das Weglassen der Tabelle ohne gültige Ausnahme (z. B. sehr kleine Verpackungen).

Beispiel

Eine korrekte Tabelle führt je 100 g auf: Brennwert in kJ und kcal, Fett, davon gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, davon Zucker, Eiweiß und Salz — in genau dieser Reihenfolge. Wird statt „Salz" der Wert „Natrium" angegeben oder die Reihenfolge vertauscht, ist die Deklaration fehlerhaft.

Rechtsgrundlage

VO (EU) Nr. 1169/2011, Art. 30 ff. & Anhang XV

Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.

Häufige Fragen zu Nährwerttabelle

  • Was gehört in die Nährwerttabelle (Big 7)?

    Verpflichtend sind Brennwert sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Weitere Angaben wie einfach/mehrfach ungesättigte Fettsäuren, Ballaststoffe oder Vitamine sind freiwillig.

  • Wann darf die Nährwerttabelle entfallen?

    Anhang V der LMIV listet Ausnahmen, etwa unverarbeitete Einzelzutaten, bestimmte Kräuter und Gewürze sowie sehr kleine Verpackungen mit einer größten Oberfläche unter 25 cm². Auch handwerklich in kleinen Mengen direkt abgegebene Lebensmittel können ausgenommen sein.

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