Kosmetik

CPNP

Cosmetic Products Notification Portal

Das EU-Portal zur Meldung kosmetischer Mittel vor dem Inverkehrbringen (Cosmetic Products Notification Portal).

Über das CPNP meldet die Verantwortliche Person ein Produkt elektronisch an, bevor es auf den EU-Markt gebracht wird, inklusive Rahmenrezeptur und Angaben für die Giftnotrufzentren. Die Notifizierung ist Voraussetzung für die Verkehrsfähigkeit, ersetzt aber keine Zulassung. Typischer Fehler ist ein Inverkehrbringen ohne vorherige oder ohne aktualisierte CPNP-Meldung nach Rezepturänderung.

Beispiel

Bevor eine neue Bodylotion in der EU verkauft wird, meldet die Verantwortliche Person sie elektronisch über das CPNP an und hinterlegt Rahmenrezeptur und Angaben für die Giftnotrufzentren. Wird nach einer Rezepturänderung die Meldung nicht aktualisiert, ist die Notifizierung unvollständig.

Rechtsgrundlage

VO (EG) Nr. 1223/2009, Art. 13

Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.

Häufige Fragen zu CPNP

  • Was ist das CPNP?

    Das Cosmetic Products Notification Portal ist das zentrale EU-Portal, über das kosmetische Mittel vor dem Inverkehrbringen gemeldet werden. Die Meldung enthält u. a. Produktdaten, Rahmenrezeptur und Informationen für Giftnotrufzentren.

  • Ersetzt die CPNP-Notifizierung eine Zulassung?

    Nein. Die Notifizierung ist eine Voraussetzung für die Verkehrsfähigkeit, aber keine behördliche Zulassung des Produkts. Die Verantwortliche Person bleibt für Sicherheit und Konformität verantwortlich.

Verwandte Begriffe

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