Kosmetik
CPNP
Cosmetic Products Notification Portal
Das EU-Portal zur Meldung kosmetischer Mittel vor dem Inverkehrbringen (Cosmetic Products Notification Portal).
Über das CPNP meldet die Verantwortliche Person ein Produkt elektronisch an, bevor es auf den EU-Markt gebracht wird, inklusive Rahmenrezeptur und Angaben für die Giftnotrufzentren. Die Notifizierung ist Voraussetzung für die Verkehrsfähigkeit, ersetzt aber keine Zulassung. Typischer Fehler ist ein Inverkehrbringen ohne vorherige oder ohne aktualisierte CPNP-Meldung nach Rezepturänderung.
Beispiel
Bevor eine neue Bodylotion in der EU verkauft wird, meldet die Verantwortliche Person sie elektronisch über das CPNP an und hinterlegt Rahmenrezeptur und Angaben für die Giftnotrufzentren. Wird nach einer Rezepturänderung die Meldung nicht aktualisiert, ist die Notifizierung unvollständig.
Rechtsgrundlage
VO (EG) Nr. 1223/2009, Art. 13
Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.