Kosmetik
PIF
Product Information File
Die Produktinformationsdatei mit Sicherheitsbewertung, die bereitzuhalten ist (Product Information File).
Die PIF enthält u. a. die Produktbeschreibung, den Sicherheitsbericht (Cosmetic Product Safety Report), die Herstellungsmethode samt GMP-Nachweis sowie Wirksamkeitsbelege für ausgelobte Wirkungen. Sie ist ab Inverkehrbringen mindestens zehn Jahre an der Anschrift der Verantwortlichen Person für die Behörden bereitzuhalten. Fehlt sie oder ist sie unvollständig, ist das Produkt formal nicht verkehrsfähig.
Beispiel
Für eine Anti-Aging-Creme enthält die PIF die Produktbeschreibung, den Sicherheitsbericht, den GMP-Nachweis der Herstellung sowie Wirksamkeitsbelege für die ausgelobte „straffende" Wirkung. Verlangt eine Behörde Einsicht, muss sie an der Anschrift der Verantwortlichen Person bereitliegen.
Rechtsgrundlage
VO (EG) Nr. 1223/2009, Art. 11
Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.