Kosmetik

PIF

Product Information File

Die Produktinformationsdatei mit Sicherheitsbewertung, die bereitzuhalten ist (Product Information File).

Die PIF enthält u. a. die Produktbeschreibung, den Sicherheitsbericht (Cosmetic Product Safety Report), die Herstellungsmethode samt GMP-Nachweis sowie Wirksamkeitsbelege für ausgelobte Wirkungen. Sie ist ab Inverkehrbringen mindestens zehn Jahre an der Anschrift der Verantwortlichen Person für die Behörden bereitzuhalten. Fehlt sie oder ist sie unvollständig, ist das Produkt formal nicht verkehrsfähig.

Beispiel

Für eine Anti-Aging-Creme enthält die PIF die Produktbeschreibung, den Sicherheitsbericht, den GMP-Nachweis der Herstellung sowie Wirksamkeitsbelege für die ausgelobte „straffende" Wirkung. Verlangt eine Behörde Einsicht, muss sie an der Anschrift der Verantwortlichen Person bereitliegen.

Rechtsgrundlage

VO (EG) Nr. 1223/2009, Art. 11

Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.

Häufige Fragen zu PIF

  • Was ist die Produktinformationsdatei (PIF)?

    Die PIF ist eine Akte, die u. a. Produktbeschreibung, Sicherheitsbericht, Herstellungsmethode samt GMP-Nachweis und Wirksamkeitsbelege enthält. Sie dient als Nachweis der Sicherheit und Konformität eines kosmetischen Mittels.

  • Wie lange muss eine PIF aufbewahrt werden?

    Die Produktinformationsdatei ist nach dem letzten Inverkehrbringen einer Charge mindestens zehn Jahre an der Anschrift der Verantwortlichen Person für die Behörden bereitzuhalten. Fehlt sie oder ist sie unvollständig, gilt das Produkt formal als nicht verkehrsfähig.

Verwandte Begriffe

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