Kosmetik
Verantwortliche Person
Die in der EU ansässige natürliche oder juristische Person, die die Konformität eines Kosmetikprodukts sicherstellt.
Für jedes in Verkehr gebrachte kosmetische Mittel muss eine in der EU niedergelassene Verantwortliche Person benannt sein, deren Name und Anschrift auf der Verpackung stehen. Sie gewährleistet Sicherheitsbewertung, Produktinformationsdatei, CPNP-Notifizierung und die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten. Bei Importen aus Drittländern übernimmt typischerweise der Importeur diese Rolle, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Beispiel
Auf einem aus den USA importierten Shampoo steht der Name und die Anschrift des EU-Importeurs als Verantwortliche Person. Diese stellt sicher, dass Sicherheitsbewertung, Produktinformationsdatei, CPNP-Notifizierung und die korrekte Kennzeichnung vorliegen.
Rechtsgrundlage
VO (EG) Nr. 1223/2009, Art. 4 & 5
Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.