Kosmetik

Verantwortliche Person

Die in der EU ansässige natürliche oder juristische Person, die die Konformität eines Kosmetikprodukts sicherstellt.

Für jedes in Verkehr gebrachte kosmetische Mittel muss eine in der EU niedergelassene Verantwortliche Person benannt sein, deren Name und Anschrift auf der Verpackung stehen. Sie gewährleistet Sicherheitsbewertung, Produktinformationsdatei, CPNP-Notifizierung und die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten. Bei Importen aus Drittländern übernimmt typischerweise der Importeur diese Rolle, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Beispiel

Auf einem aus den USA importierten Shampoo steht der Name und die Anschrift des EU-Importeurs als Verantwortliche Person. Diese stellt sicher, dass Sicherheitsbewertung, Produktinformationsdatei, CPNP-Notifizierung und die korrekte Kennzeichnung vorliegen.

Rechtsgrundlage

VO (EG) Nr. 1223/2009, Art. 4 & 5

Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.

Häufige Fragen zu Verantwortliche Person

  • Wer ist die Verantwortliche Person bei Kosmetik?

    Das ist die in der EU niedergelassene natürliche oder juristische Person, die die Konformität eines kosmetischen Mittels sicherstellt. Bei Importen aus Drittländern ist das in der Regel der Importeur, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  • Muss die Verantwortliche Person auf der Verpackung stehen?

    Ja, Name und Anschrift der Verantwortlichen Person gehören zu den Pflichtangaben nach Art. 19 der Kosmetikverordnung. Anhand dieser Angabe kann die zuständige Behörde den Ansprechpartner im Binnenmarkt erreichen.

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