Lebensmittel
e-Kennzeichnung
Das „e"-Zeichen bestätigt, dass die Füllmenge dem EU-Mittelwertverfahren für Fertigpackungen entspricht.
Das geschützte „e"-Zeichen darf der Abfüller anbringen, wenn die Anforderungen der Fertigpackungsrichtlinie an Mittelwert, zulässige Minusabweichung und messtechnische Kontrolle erfüllt sind. Es steht im selben Sichtfeld wie die Mengenangabe und hat eine vorgeschriebene Mindesthöhe (3 mm). Es ist freiwillig, begründet aber bei Verwendung eine Konformitätszusage; ein zu Unrecht gesetztes „e" ist irreführend.
Beispiel
Hinter der Mengenangabe „500 g℮" zeigt das kleine „℮", dass der Abfüller das EU-Mittelwertverfahren einhält und die messtechnische Kontrolle durchgeführt hat. Das Zeichen steht im selben Sichtfeld wie die Mengenangabe und ist mindestens 3 mm hoch.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 76/211/EWG & 2007/45/EG
Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.