Lebensmittel

Nettofüllmenge

Die Menge des Erzeugnisses ohne Verpackung, anzugeben in Masse oder Volumen.

Die Nettofüllmenge ist bei Flüssigkeiten in Volumeneinheiten (l, cl, ml) und sonst in Masseeinheiten (g, kg) anzugeben. Bei Lebensmitteln in Aufgussflüssigkeit ist zusätzlich das Abtropfgewicht zu deklarieren. Häufige Fehler sind die falsche Einheit, eine zu kleine Schriftgröße im Verhältnis zur Packung oder das Fehlen des Abtropfgewichts.

Beispiel

Eine Flasche Saft trägt die Angabe „1 l", ein Glas eingelegter Gemüse zusätzlich zum Gesamtgewicht „Abtropfgewicht: 240 g". Fehlt das Abtropfgewicht bei einem Produkt in Aufgussflüssigkeit, ist die Mengenangabe unvollständig.

Rechtsgrundlage

VO (EU) Nr. 1169/2011, Art. 23 & Anhang IX

Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.

Häufige Fragen zu Nettofüllmenge

  • Wann ist ein Abtropfgewicht anzugeben?

    Bei festen Lebensmitteln, die in einer Aufgussflüssigkeit angeboten werden, etwa Gemüse oder Oliven im Glas, ist neben der Nettofüllmenge auch das Abtropfgewicht des festen Anteils anzugeben. So erkennt der Verbraucher die tatsächliche Menge des Erzeugnisses.

  • In welcher Einheit wird die Füllmenge angegeben?

    Flüssigkeiten werden in Volumeneinheiten (Liter, Zentiliter, Milliliter) gekennzeichnet, sonstige Erzeugnisse in Masseeinheiten (Gramm, Kilogramm). Die richtige Einheit hängt also vom Aggregatzustand des Lebensmittels ab.

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