Lebensmittel
Nettofüllmenge
Die Menge des Erzeugnisses ohne Verpackung, anzugeben in Masse oder Volumen.
Die Nettofüllmenge ist bei Flüssigkeiten in Volumeneinheiten (l, cl, ml) und sonst in Masseeinheiten (g, kg) anzugeben. Bei Lebensmitteln in Aufgussflüssigkeit ist zusätzlich das Abtropfgewicht zu deklarieren. Häufige Fehler sind die falsche Einheit, eine zu kleine Schriftgröße im Verhältnis zur Packung oder das Fehlen des Abtropfgewichts.
Beispiel
Eine Flasche Saft trägt die Angabe „1 l", ein Glas eingelegter Gemüse zusätzlich zum Gesamtgewicht „Abtropfgewicht: 240 g". Fehlt das Abtropfgewicht bei einem Produkt in Aufgussflüssigkeit, ist die Mengenangabe unvollständig.
Rechtsgrundlage
VO (EU) Nr. 1169/2011, Art. 23 & Anhang IX
Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.