Lebensmittel

Health Claim

Gesundheitsbezogene Angabe

Eine gesundheitsbezogene Werbeaussage über ein Lebensmittel, zulässig nur nach der Health-Claims-Verordnung und Zulassung.

Health Claims dürfen nur verwendet werden, wenn sie in der EU-Liste zugelassener Angaben geführt sind und die nährstoffbezogenen Bedingungen erfüllt werden. Krankheitsbezogene Aussagen sowie Angaben, die auf Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten abzielen, sind grundsätzlich verboten. Typische Verstöße sind frei formulierte Wirkversprechen ohne zugelassenen Wortlaut oder Claims ohne den erforderlichen Pflichthinweis (ausgewogene Ernährung, gesunde Lebensweise).

Beispiel

Die Aussage „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei" ist als zugelassener Wortlaut zulässig, sofern das Produkt eine signifikante Vitamin-C-Menge enthält. Eine freie Formulierung wie „stärkt die Abwehrkräfte" ist dagegen nicht zugelassen, und „hilft gegen Erkältungen" wäre als krankheitsbezogene Aussage unzulässig.

Rechtsgrundlage

VO (EG) Nr. 1924/2006

Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.

Häufige Fragen zu Health Claim

  • Worin unterscheiden sich Health Claim und Nutrition Claim?

    Ein Health Claim stellt einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel und der Gesundheit her, ein Nutrition Claim beschreibt nur eine vorteilhafte Nährstoffeigenschaft wie „zuckerarm". Beide regelt die Health-Claims-Verordnung, Health Claims benötigen aber eine ausdrückliche Zulassung in der EU-Liste.

  • Sind krankheitsbezogene Aussagen erlaubt?

    Angaben, die auf die Verhütung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten abzielen, sind für Lebensmittel grundsätzlich verboten. Solche Aussagen sind ausschließlich Arzneimitteln vorbehalten.

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