Kosmetik

LSF

Lichtschutzfaktor

Der Lichtschutzfaktor — Maß für den UVB-Schutz eines Sonnenschutzmittels, mit Schutzkategorien von niedrig bis sehr hoch.

Der LSF beschreibt den Schutz vor UVB-Strahlung; die EU-Empfehlung 2006/647/EG ordnet ihn vier Kategorien zu (niedrig, mittel, hoch, sehr hoch) und verlangt ein Mindestverhältnis von UVA- zu UVB-Schutz sowie das UVA-im-Kreis-Logo. Werbeaussagen wie „Sunblocker" oder „100 % Schutz" sind unzulässig. Häufige Fehler sind ein fehlender UVA-Schutznachweis, eine fehlende Anwendungsempfehlung oder eine übertreibende Schutzauslobung.

Beispiel

Eine Sonnencreme mit „LSF 50" fällt in die Kategorie „hoch" und sollte das UVA-im-Kreis-Logo tragen, das den Mindest-UVA-Schutz bestätigt. Eine Auslobung als „Sunblocker" oder „bietet 100 % Schutz" wäre dagegen unzulässig.

Rechtsgrundlage

VO (EG) Nr. 1223/2009 i. V. m. Empfehlung 2006/647/EG

Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.

Häufige Fragen zu LSF

  • Welche LSF-Schutzkategorien gibt es?

    Die EU-Empfehlung 2006/647/EG ordnet den Lichtschutzfaktor vier Kategorien zu: niedrig (6–10), mittel (15–25), hoch (30–50) und sehr hoch (50+). Die Kategoriebezeichnung soll zusätzlich zur Zahl angegeben werden.

  • Was bedeutet das UVA-Zeichen im Kreis?

    Das UVA-im-Kreis-Logo zeigt an, dass der UVA-Schutz mindestens ein Drittel des angegebenen LSF beträgt, wie es die EU-Empfehlung verlangt. Es weist also auf ein ausgewogenes Verhältnis von UVA- und UVB-Schutz hin.

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