Kosmetik
LSF
Lichtschutzfaktor
Der Lichtschutzfaktor — Maß für den UVB-Schutz eines Sonnenschutzmittels, mit Schutzkategorien von niedrig bis sehr hoch.
Der LSF beschreibt den Schutz vor UVB-Strahlung; die EU-Empfehlung 2006/647/EG ordnet ihn vier Kategorien zu (niedrig, mittel, hoch, sehr hoch) und verlangt ein Mindestverhältnis von UVA- zu UVB-Schutz sowie das UVA-im-Kreis-Logo. Werbeaussagen wie „Sunblocker" oder „100 % Schutz" sind unzulässig. Häufige Fehler sind ein fehlender UVA-Schutznachweis, eine fehlende Anwendungsempfehlung oder eine übertreibende Schutzauslobung.
Beispiel
Eine Sonnencreme mit „LSF 50" fällt in die Kategorie „hoch" und sollte das UVA-im-Kreis-Logo tragen, das den Mindest-UVA-Schutz bestätigt. Eine Auslobung als „Sunblocker" oder „bietet 100 % Schutz" wäre dagegen unzulässig.
Rechtsgrundlage
VO (EG) Nr. 1223/2009 i. V. m. Empfehlung 2006/647/EG
Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.