Lebensmittel
QUID
Quantitative Ingredient Declaration
Die verpflichtende Mengenangabe einer hervorgehobenen Zutat in Prozent (Quantitative Ingredient Declaration).
Eine QUID-Angabe ist erforderlich, wenn eine Zutat in der Bezeichnung, im Bild oder durch besondere Hervorhebung betont wird oder für die Eigenart des Produkts kennzeichnend ist. Der Prozentwert bezieht sich auf den Zeitpunkt der Verarbeitung und steht meist direkt bei der Bezeichnung oder neben der Zutat im Verzeichnis. Häufige Fehler: bei abgebildeten Früchten oder mengenbetonten Zutaten („mit extra Käse", „Erdbeere") fehlt die Prozentangabe ganz.
Beispiel
Steht „mit 30 % Himbeeren" oder ein Himbeer-Bild auf der Schauseite, muss der Himbeeranteil als Prozentwert in der Zutatenliste oder direkt bei der Bezeichnung erscheinen. Bei einem Joghurt mit abgebildeten Erdbeeren, der nur 5 % Erdbeeren enthält, ist dieser Anteil ebenfalls anzugeben.
Rechtsgrundlage
VO (EU) Nr. 1169/2011, Art. 22 & Anhang VIII
Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.