Lebensmittel

QUID

Quantitative Ingredient Declaration

Die verpflichtende Mengenangabe einer hervorgehobenen Zutat in Prozent (Quantitative Ingredient Declaration).

Eine QUID-Angabe ist erforderlich, wenn eine Zutat in der Bezeichnung, im Bild oder durch besondere Hervorhebung betont wird oder für die Eigenart des Produkts kennzeichnend ist. Der Prozentwert bezieht sich auf den Zeitpunkt der Verarbeitung und steht meist direkt bei der Bezeichnung oder neben der Zutat im Verzeichnis. Häufige Fehler: bei abgebildeten Früchten oder mengenbetonten Zutaten („mit extra Käse", „Erdbeere") fehlt die Prozentangabe ganz.

Beispiel

Steht „mit 30 % Himbeeren" oder ein Himbeer-Bild auf der Schauseite, muss der Himbeeranteil als Prozentwert in der Zutatenliste oder direkt bei der Bezeichnung erscheinen. Bei einem Joghurt mit abgebildeten Erdbeeren, der nur 5 % Erdbeeren enthält, ist dieser Anteil ebenfalls anzugeben.

Rechtsgrundlage

VO (EU) Nr. 1169/2011, Art. 22 & Anhang VIII

Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.

Häufige Fragen zu QUID

  • Ab wann ist QUID Pflicht?

    Eine Mengenangabe ist erforderlich, sobald eine Zutat in der Bezeichnung genannt, bildlich hervorgehoben oder durch besondere Aufmachung betont wird oder für die Eigenart des Produkts kennzeichnend ist. Maßgeblich ist Art. 22 i. V. m. Anhang VIII der LMIV.

  • Wie wird der QUID-Prozentsatz berechnet?

    Der Anteil bezieht sich grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Verwendung der Zutat bei der Herstellung, also vor einem etwaigen Wasserverlust. Für Zutaten, die durch Erhitzen Wasser verlieren, gibt es in Anhang VIII gesonderte Berechnungsregeln.

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