Lebensmittel

Verbrauchsdatum

„Zu verbrauchen bis" — die strenge Frist für leicht verderbliche, mikrobiologisch sensible Lebensmittel.

Bei in mikrobiologischer Hinsicht leicht verderblichen Lebensmitteln tritt das Verbrauchsdatum „zu verbrauchen bis" an die Stelle des MHD. Nach Ablauf gelten die Produkte als nicht mehr sicher und dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Anders als beim MHD ist hier ein zwingender Aufbrauchtermin gesetzt; die nötigen Lagerbedingungen (z. B. Kühltemperatur) müssen angegeben werden.

Beispiel

Auf abgepacktem Hackfleisch oder frischem Fisch steht „zu verbrauchen bis: 15.06." zusammen mit dem Hinweis „bei höchstens 4 °C lagern". Nach diesem Tag gilt das Produkt als nicht mehr sicher und darf nicht mehr verkauft werden.

Rechtsgrundlage

VO (EU) Nr. 1169/2011, Art. 24 & Anhang X

Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.

Häufige Fragen zu Verbrauchsdatum

  • Für welche Lebensmittel gilt das Verbrauchsdatum?

    Das Verbrauchsdatum ist für in mikrobiologischer Hinsicht leicht verderbliche Lebensmittel vorgeschrieben, etwa frisches Fleisch, Fisch oder bestimmte Frischmilchprodukte. Bei diesen tritt es an die Stelle des Mindesthaltbarkeitsdatums.

  • Darf ein Produkt nach dem Verbrauchsdatum noch verkauft werden?

    Nein. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums gilt das Lebensmittel als nicht sicher und darf nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die angegebenen Lagerbedingungen müssen zudem auf der Verpackung stehen.

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