Lebensmittel
Verbrauchsdatum
„Zu verbrauchen bis" — die strenge Frist für leicht verderbliche, mikrobiologisch sensible Lebensmittel.
Bei in mikrobiologischer Hinsicht leicht verderblichen Lebensmitteln tritt das Verbrauchsdatum „zu verbrauchen bis" an die Stelle des MHD. Nach Ablauf gelten die Produkte als nicht mehr sicher und dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Anders als beim MHD ist hier ein zwingender Aufbrauchtermin gesetzt; die nötigen Lagerbedingungen (z. B. Kühltemperatur) müssen angegeben werden.
Beispiel
Auf abgepacktem Hackfleisch oder frischem Fisch steht „zu verbrauchen bis: 15.06." zusammen mit dem Hinweis „bei höchstens 4 °C lagern". Nach diesem Tag gilt das Produkt als nicht mehr sicher und darf nicht mehr verkauft werden.
Rechtsgrundlage
VO (EU) Nr. 1169/2011, Art. 24 & Anhang X
Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.