Lebensmittel

Zusatzstoff / E-Nummer

Ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, gekennzeichnet mit Klassenname und Bezeichnung oder E-Nummer.

Zusatzstoffe sind im Zutatenverzeichnis mit ihrem Klassenname (z. B. Farbstoff, Konservierungsstoff, Antioxidationsmittel) und zusätzlich mit Bezeichnung oder E-Nummer anzugeben. Zulässigkeit, Höchstmengen und Einsatzbereiche regelt die Zusatzstoff-Verordnung; bestimmte Stoffe lösen warnende Pflichthinweise aus (etwa Azofarbstoffe oder „mit Süßungsmittel"). Häufige Fehler sind ein fehlender Klassenname, eine nicht zugelassene Verwendung oder das Vergessen vorgeschriebener Warnhinweise.

Beispiel

In der Zutatenliste erscheint ein Konservierungsstoff als „Konservierungsstoff (E 202)" oder „Konservierungsstoff Kaliumsorbat". Enthält ein Getränk bestimmte Azofarbstoffe wie E 102, ist zusätzlich der Pflichthinweis „kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen" anzugeben.

Rechtsgrundlage

VO (EG) Nr. 1333/2008

Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.

Häufige Fragen zu Zusatzstoff / E-Nummer

  • Was bedeutet eine E-Nummer?

    Eine E-Nummer kennzeichnet einen in der EU zugelassenen und sicherheitsbewerteten Lebensmittelzusatzstoff. Sie steht im Zutatenverzeichnis zusammen mit dem Klassenname, der die Funktion des Stoffes angibt.

  • Sind Zusatzstoffe gesundheitlich bedenklich?

    Zugelassene Zusatzstoffe wurden vor ihrer Aufnahme auf Sicherheit geprüft und dürfen nur innerhalb festgelegter Höchstmengen und Einsatzbereiche verwendet werden. Für einzelne Stoffe gelten zusätzliche Warnhinweise, etwa bei bestimmten Farbstoffen oder Süßungsmitteln.

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