Lebensmittel
Zusatzstoff / E-Nummer
Ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, gekennzeichnet mit Klassenname und Bezeichnung oder E-Nummer.
Zusatzstoffe sind im Zutatenverzeichnis mit ihrem Klassenname (z. B. Farbstoff, Konservierungsstoff, Antioxidationsmittel) und zusätzlich mit Bezeichnung oder E-Nummer anzugeben. Zulässigkeit, Höchstmengen und Einsatzbereiche regelt die Zusatzstoff-Verordnung; bestimmte Stoffe lösen warnende Pflichthinweise aus (etwa Azofarbstoffe oder „mit Süßungsmittel"). Häufige Fehler sind ein fehlender Klassenname, eine nicht zugelassene Verwendung oder das Vergessen vorgeschriebener Warnhinweise.
Beispiel
In der Zutatenliste erscheint ein Konservierungsstoff als „Konservierungsstoff (E 202)" oder „Konservierungsstoff Kaliumsorbat". Enthält ein Getränk bestimmte Azofarbstoffe wie E 102, ist zusätzlich der Pflichthinweis „kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen" anzugeben.
Rechtsgrundlage
VO (EG) Nr. 1333/2008
Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Schnellchecker liefert eine KI-gestützte Ersteinschätzung, kein Gutachten.