Lebensmittel · How-to · 10 Min. Lesezeit
Nutri-Score berechnen: der Algorithmus Schritt für Schritt
Stand: 24. September 2026
Schnellchecker-Redaktion · für Produktentwicklung & QM
Inhalt
- Was Sie brauchen
- Schritt 1: Prüfen Sie, ob Sie rechnen dürfen oder müssen und nach welcher Fassung
- Schritt 2: Ordnen Sie das Produkt einer Kategorie zu
- Schritt 3: Vergeben Sie die ungünstigen Punkte (N)
- Schritt 4: Vergeben Sie die günstigen Punkte (P)
- Schritt 5: Rechnen Sie die Punktzahl aus und lesen Sie die Klasse ab
- Manuell rechnen oder automatisiert prüfen?
- Häufige Fehler
- Der nächste Schritt
Kurz gesagt
Nutri-Score berechnen nach dem aktualisierten Algorithmus: Je 100 g gibt es Punkte für Energie, Zucker, gesättigte Fettsäuren und Salz (N); abgezogen werden Punkte für Eiweiß, Ballaststoffe sowie Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte (P). Ab 11 N-Punkten entfällt Eiweiß, außer bei Käse. Ergebnis bis 0: A, 1–2: B, 3–10: C, 11–18: D, ab 19: E. Getränke, Fette, Nüsse und Samen rechnen anders.
Wer den Nutri-Score auf die Packung bringt, rechnet ihn selbst aus: Für die Berechnung ist nach den Nutzungsbedingungen der Markeninhaberin Santé publique France allein das Unternehmen verantwortlich (Art. 6.1.2). In Deutschland darf seit dem 1. Januar 2026 nur noch der aktualisierte Algorithmus angewendet werden. Dieser Leitfaden führt mit den Punktetabellen aus Anhang 1-B der Nutzungsbedingungen durch die Rechnung.
Was Sie brauchen
- Die Nährwertdeklaration mit den Werten, wie sie auf der Packung stehen. Sind Werte für 100 g und 100 ml angegeben, sollte nach dem Fragen-und-Antworten-Katalog der 100-g-Wert gewählt werden.
- Die Rezeptur, um den Anteil an Obst, Gemüse und Hülsenfrüchten in Prozent zu bestimmen.
- Die Nutzungsbedingungen und den Fragen-und-Antworten-Katalog in der Fassung vom 17. März 2025, beide auf Deutsch beim BMLEH.
Schritt 1: Prüfen Sie, ob Sie rechnen dürfen oder müssen und nach welcher Fassung
Der Nutri-Score ist freiwillig. Wer ihn nutzt, registriert sich mit seinen Produktmarken und akzeptiert die Nutzungsbedingungen. Wer das Logo für eine Marke nutzt, „ist verpflichtet, es für alle Produkte einzusetzen“, die er unter ihr vermarktet, binnen 24 Monaten ab Registrierung; ab 2.000 Produkten gelten 36 Monate mit 80 % nach 24 Monaten (Art. 6.1.1). Die Bedingungen erfassen Lebensmittel mit Nährwertdeklaration (Art. 1.14).
Nach Anhang 1 der Nutzungsbedingungen darf der Nutri-Score unter anderem bei Sportlernahrung, Säuglings- und Kleinkindnahrung sowie Mahlzeitenersatz nicht eingesetzt werden; auf Nahrungsergänzungsmittel ist er laut Fragen-und-Antworten-Katalog nicht anwendbar, und alkoholische Getränke über 1,2 % vol fallen nicht in seinen Anwendungsbereich.
Welche Fassung gilt in Ihrem Land?
Welche Fassung gilt, hängt vom Land ab, in dem Sie das Produkt in Verkehr bringen, also zum ersten Mal vom Hersteller an den Handel verkaufen (Art. 6.1.2):
- Deutschland: aktualisierter Algorithmus seit 1. Januar 2024 (Art. 6.1.2). Für Produkte, die schon vorher mit dem alten Logo auf dem Markt waren, lief ein Übergangszeitraum von 24 Monaten (Art. 1.13). Seit 1. Januar 2026 rechnen Sie nur noch nach dem aktualisierten Algorithmus.
- Frankreich: in Kraft seit 16. März 2025, der Übergangszeitraum läuft bis März 2027 (Anhang 3 Art. 3 i. V. m. Art. 1.13).
- Österreich: Einen Länderanhang enthalten die Nutzungsbedingungen nicht; für Länder ohne offizielle Beteiligung am Nutri-Score-System nennt der Fragen-und-Antworten-Katalog den 1. Januar 2024 als Inkrafttreten des aktualisierten Algorithmus.
Typischer Fehler
Ein Artwork mit dem alten Score wird nachgedruckt. Nach Ende des Übergangszeitraums ist es verboten, Produkte in Verkehr zu bringen, deren Logo nach dem ursprünglichen Algorithmus bestimmt wurde. Abverkaufen dürfen Sie nur Ware, die schon vorher in Verkehr gebracht war (Art. 6.1.2).
Offene Frage Österreich: Eine Regel wie den deutschen § 4a LMIDV haben wir für Österreich bei unserer Recherche am 21. September 2026 nicht gefunden, weder im Bundesrecht (RIS) noch als Empfehlung nach Art. 35 Abs. 2 LMIV. Ob die Verwendung des Nutri-Score für österreichische Hersteller ohne sie rechtlich abgesichert ist, ist offen.
Laut einer Anfragebeantwortung, die foodwatch Österreich am 19. August 2026 zitiert, prüft das Gesundheitsministerium weiterhin, ob eine nationale Regelung erforderlich ist.
Schritt 2: Ordnen Sie das Produkt einer Kategorie zu
Standard ist die Kategorie der allgemeinen Lebensmittel. Abweichende Regeln gelten für vier Gruppen (Fragen-und-Antworten-Katalog, Abschnitt Produktkategorien):
- Käse, auch Schmelzkäse und Käsespezialitäten, nicht aber Quark und pflanzliche Alternativen: Eiweiß zählt immer.
- Rotes Fleisch und Fleischerzeugnisse, bei denen Fleisch die Haupt- beziehungsweise erste Zutat ist und der Anteil an rotem Fleisch mindestens 20 % beträgt, etwa Hackfleisch, Würste oder Schinken: höchstens 2 Punkte für Eiweiß.
- Fette, Öle, Schalenfrüchte und Samen, auch Nussprodukte mit mehr als 50 % Nüssen: eigene Tabellen und Klassengrenzen.
- Getränke, im aktualisierten Algorithmus auch Milch, Trinkjoghurt und Pflanzendrinks: eigene Tabellen; nur Wasser erhält A.
Typischer Fehler
Die Regel für rotes Fleisch wird auf Fertiggerichte angewendet. Lasagne, Pizza oder Bolognese-Soße rechnen als allgemeine Lebensmittel, auch wenn Rindfleisch darin ist.
Schritt 3: Vergeben Sie die ungünstigen Punkte (N)
Gerechnet wird mit den Werten der Nährwertdeklaration; zusätzliche Rundungsregeln braucht der aktualisierte Algorithmus nicht (Fragen-und-Antworten-Katalog, Abschnitt Rundung). Je Bestandteil gibt es einen Punkt für jede Schwelle, die der Wert überschreitet (Anhang 1-B, Tabelle 5):
| Bestandteil je 100 g | Schwellen, je überschrittene Schwelle 1 Punkt | höchstens |
|---|---|---|
| Energie | 335 kJ, dann alle 335 kJ bis 3.350 kJ | 10 Punkte |
| gesättigte Fettsäuren | 1 g, dann jedes weitere Gramm bis 10 g | 10 Punkte |
| Zucker | 3,4 · 6,8 · 10 · 14 · 17 · 20 · 24 · 27 · 31 · 34 · 37 · 41 · 44 · 48 · 51 g | 15 Punkte |
| Salz | 0,2 g, dann alle 0,2 g bis 4 g | 20 Punkte |
N reicht damit von 0 bis 55. Ein Wert genau auf einer Schwelle bekommt die niedrigere Punktzahl, denn die Tabelle vergibt den nächsten Punkt erst für Werte darüber („>“); bei Zucker und Salz steht für 0 Punkte zudem „≤ 3,4“ bzw. „≤ 0,2“.
Offen lässt sie nur die erste Schwelle bei Energie und gesättigten Fettsäuren: Dort steht „< 335“ bzw. „<1“ für 0 und „> 335“ bzw. „>1“ für 1 Punkt. Für genau 335 kJ oder genau 1 g vergibt das offizielle Berechnungstool von Santé publique France 0 Punkte. Beim Obstanteil in Schritt 4 ist es an der ersten Schwelle, genau 40 %, ebenso.
Schritt 4: Vergeben Sie die günstigen Punkte (P)
Die günstigen Punkte stehen in Anhang 1-B, Tabelle 6; die Obergrenze von 2 Eiweißpunkten für rotes Fleisch steht in der Fußnote dazu.
| Bestandteil je 100 g | Schwellen | höchstens |
|---|---|---|
| Eiweiß | 2,4 · 4,8 · 7,2 · 9,6 · 12 · 14 · 17 g | 7 Punkte, bei rotem Fleisch 2 |
| Ballaststoffe | 3,0 · 4,1 · 5,2 · 6,3 · 7,4 g | 5 Punkte |
| Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte | über 40 % = 1, über 60 % = 2, über 80 % = 5 | 5 Punkte |
Den Anteil an Obst, Gemüse und Hülsenfrüchten bestimmen Sie anhand der Rezepturwerte, die der Erstellung der Zutatenliste zugrunde liegen; Anhang 1 des Fragen-und-Antworten-Katalogs legt fest, welche Zutaten zählen. Kräuter zählen mit, Kartoffeln nicht. Nüsse sowie Raps-, Walnuss- und Olivenöl gehörten nur im ursprünglichen Algorithmus dazu. Trockenobst, getrocknetes Gemüse und getrocknete Hülsenfrüchte sowie Gemüse-/Hülsenfruchtkonzentrate gehen mit dem Faktor 2 in die dafür vorgesehene Formel ein; nicht zu 100 % rückverdünnte Fruchtsaft- oder Fruchtpüreekonzentrate zählen nicht. Wie Sie Rezepturanteile sauber erfassen, zeigt der Beitrag zum Zutatenverzeichnis.
Schritt 5: Rechnen Sie die Punktzahl aus und lesen Sie die Klasse ab
Liegt N unter 11 oder ist das Produkt Käse, gilt: Punktzahl = N − P. Ab 11 ziehen Sie nur Ballaststoffe und Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte ab; Eiweiß zählt dann nicht (Anhang 1-B, Nr. 1-a). Die Klassen für allgemeine Lebensmittel: bis 0 Punkte A, 1 bis 2 B, 3 bis 10 C, 11 bis 18 D, ab 19 E (Nr. 2-a).
Das Apfelmus aus dem offiziellen Berechnungstool: 321 kJ, 17,1 g Zucker, 0 g gesättigte Fettsäuren und 0,025 g Salz ergeben N = 0 + 5 + 0 + 0 = 5. Dem stehen 90 % Obst (5 Punkte), 1,9 g Ballaststoffe und 0,2 g Eiweiß (je 0 Punkte) gegenüber, also P = 5. Die Punktzahl 0 ergibt A, mit einem Punkt Abstand zu B.
Beim Käse aus demselben Tool kommen 1.523 kJ, 19,8 g gesättigte Fettsäuren und 1,8 g Salz auf N = 22. Weil Käse das Eiweiß behält, werden 7 Punkte für 24,1 g Eiweiß abgezogen: 15, Klasse D. Als allgemeines Lebensmittel gerechnet, stünde dort 22 und damit E.
Nutri-Score-Rechner, aktualisierter Algorithmus
Tragen Sie die Werte je 100 g so ein, wie sie in Ihrer Nährwertdeklaration stehen, dazu den Anteil Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte aus der Rezeptur. Voreingestellt ist das Apfelmus aus dem offiziellen Berechnungstool.
| Bestandteil | Wert | Stufe | Punkte |
|---|---|---|---|
| Energie | 321 kJ | bis 335 kJ | 0 |
| Zucker | 17,1 g | über 17 bis 20 g | 5 |
| gesättigte Fettsäuren | 0 g | bis 1 g | 0 |
| Salz | 0,025 g | bis 0,2 g | 0 |
| N (ungünstige Bestandteile) | 5 | ||
| Eiweiß | 0,2 g | bis 2,4 g | 0 |
| Ballaststoffe | 1,9 g | bis 3 g | 0 |
| Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte | 90 % | über 80 % | 5 |
| P (günstige Bestandteile) | 5 | ||
Punktzahl = N − P = 5 − 5 = 0
Rechnerische Klasse: A (bis 0 Punkte)
Berechnungshilfe nach Anhang 1-B der Nutzungsbedingungen von Santé publique France (Fassung vom 17.03.2025), kein offizielles Ergebnis: Für die Berechnung ist allein das Unternehmen verantwortlich, maßgeblich sind die Werte der Nährwertdeklaration. Nicht geprüft werden die Kategoriezuordnung, welche Zutaten als Obst, Gemüse oder Hülsenfrüchte zählen, und ob Ihr Produkt den Nutri-Score überhaupt tragen darf.
Für allgemeine Lebensmittel gilt nach Anhang 1-B der Nutzungsbedingungen: N-Punkte für Energie (bis 10), Zucker (bis 15), gesättigte Fettsäuren (bis 10) und Salz (bis 20), P-Punkte für Eiweiß (bis 7, bei rotem Fleisch bis 2), Ballaststoffe (bis 5) sowie Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte (bis 5). Punktzahl = N − P, ab N = 11 ohne Eiweiß, außer bei Käse. Klassen: bis 0 A, 1 bis 2 B, 3 bis 10 C, 11 bis 18 D, ab 19 E. Getränke sowie Fette, Öle, Schalenfrüchte und Samen haben eigene Tabellen und Klassengrenzen.
Bis hierhin
Kategorie festlegen, dann mit den gedruckten Werten je 100 g Punkte zählen: Werte genau auf der Schwelle zählen zur niedrigeren Stufe. Die Eiweißregel ab 11 N-Punkten kann über eine ganze Klasse entscheiden, wie das Käsebeispiel zeigt.
Manuell rechnen oder automatisiert prüfen?
Die Rechnung selbst lässt sich mit Tabelle oder Rechner durchführen. Aufwendig wird, dass sie an der Nährwertdeklaration hängt: Nach jeder Rezepturänderung müssen Nährwerttabelle im Artwork, Berechnungsdatei und Logo wieder zusammenpassen, und das für jede Sorte.
Automatisiert mit Schnellchecker
Schnellchecker prüft an Etikett oder Druck-PDF die Nährwerttabelle auf Aufbau, Reihenfolge und Einheiten, zusammen mit den übrigen Pflichtangaben nach LMIV und den nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. Das Ergebnis ist eine Ersteinschätzung in wenigen Minuten, mit Quellenangabe je Befund.
Ein Beispiel: Stünde in der Tabelle „Salz 1,8 mg“ statt „1,8 g“, wäre das ein Fall für die Prüfung der Einheiten, und Etikett und Nutri-Score-Rechnung passten nicht mehr zusammen. Den Nutri-Score selbst nennt die Produktseite für Lebensmittel nicht als Prüfpunkt; die Punkterechnung bleibt beim Rechner oben und in Ihrer Berechnungsdatei.
Rechtsrahmen: Art. 35 LMIV, § 4a LMIDV, Nutzungsbedingungen
Nach Art. 35 Abs. 1 LMIV können Brennwert und Nährstoffmengen zusätzlich in anderer Form oder mit grafischen Symbolen dargestellt werden, sofern sieben Anforderungen erfüllt sind, darunter wissenschaftlich haltbare Verbraucherforschung, keine Irreführung und keine Beeinträchtigung des freien Warenverkehrs. Mitgliedstaaten können solche Formen empfehlen (Abs. 2).
Deutschland hat den Nutri-Score 2020 in § 4a LMIDV aufgenommen: Der Verantwortliche „darf“ Lebensmittel mit dem Kennzeichen in Verkehr bringen (Abs. 1), die Nutzung „ist freiwillig“ (Abs. 2) und „setzt voraus“, dass er insbesondere die erforderlichen Einwilligungen des Markeninhabers einholt und dessen Bedingungen für die Nutzung der Marke einhält (Abs. 3). Die Rechenregeln aus Anhang 1-B gehören zu diesen Bedingungen.
In Deutschland gehört zu jedem Produkt die ausgefüllte Berechnungstabelle in die technische Dokumentation, die der Regulator RAL auf Anforderung erhält (Anhang 6 Art. 5). Zeigt ein Logo eine bessere Klasse als die korrekt berechnete, sieht Anhang 6 Art. 6.1 die Aussetzung des Nutzungsrechts vor, dazu die Rückholung der Ware oder eine Richtigstellung gegenüber der Öffentlichkeit.
§§ 5 und 6 LMIDV verweisen nicht auf § 4a. Wie die Lebensmittelüberwachung einen Rechenfehler einordnet, haben wir nicht ausgewertet.
Häufige Fehler
- Mit den alten Tabellen gerechnet. Der ursprüngliche Algorithmus rechnet mit Natrium statt Salz, gibt für Zucker höchstens 10 statt 15 Punkte und zählt Nüsse zum Obst (Anhang 1-A). Prüfen Sie, ob Ihre Berechnungsdatei den aktualisierten Algorithmus rechnet; das offizielle Tool dafür trägt den Stand 4. April 2024.
- Mit Rezepturwerten statt mit der Deklaration gerechnet. Maßgeblich sind die Werte auf der Packung. Weicht beides ab, klären Sie zuerst, welcher Wert stimmt.
- Pflanzendrink als Lebensmittel gerechnet. Im aktualisierten Algorithmus sind Milch, Trinkjoghurt und Pflanzendrinks Getränke mit eigenen Tabellen und Klassengrenzen. Mit den Tabellen für allgemeine Lebensmittel gerechnet, ist die Klasse nicht belastbar.
- Eiweiß ab 11 N-Punkten abgezogen. Ab dieser Grenze zählt Eiweiß nur noch bei Käse. Wer es trotzdem abzieht, weist eine zu gute Punktzahl aus.
- Auf der Schwelle aufgerundet. 1,6 g Salz sind 7 Punkte, nicht 8; erst darüber kommt der nächste Punkt.
Der nächste Schritt
Rechnen Sie Ihre wichtigsten Produkte mit dem Rechner nach und vergleichen Sie das Ergebnis mit dem Logo im Artwork. Weichen die Werte in der Nährwerttabelle von Ihrer Berechnungsdatei ab, klären Sie das zuerst; wie der Brennwert in kJ angegeben wird, steht im Lexikon.